Randbedingungen
Das Untersuchungsgebiet wird flankiert von einem Landschaftsschutzgebiet, Wohnbebauung und der Autobahn A 7, welche gemeinsam mit der Gronau einen Zwangspunkt darstellt.
Ziel der Untersuchung war es, das Radfahren attraktiver und sicherer zu machen, und gleichzeitig dem Individualverkehr einen ungehinderten Verkehrsfluss zu verschaffen. Hierzu ist eine Neuaufteilung des Straßenraums bzw. eine neue Flächendisposition unter Einbeziehung aller Randbedingungen notwendig.
Die derzeitige Verkehrsführung über die Brücke der A 7 wird als Einrichtungsverkehr mit Lichtsignalanlage betrieben und ermöglicht eine Kompromisslösung für einen gesondert geführten Geh-/Radweg. Diese Kompromisslösung ist allerdings aufgrund der geringen Breite des Sicherheitstrennstreifens keine dauerhafte Lösung und bedarf mittelfristig einer Veränderung.
Hinzu kommt eine Verkehrsbelastung von täglich ca. 6.000 Kfz (DTV). Aufgrund von Staubildungen vor der Brücke suchen sich viele dann Ausweichwege durch die Wohngebiete.
Variantenuntersuchung
Seitens der Stadt Quickborn durften wir eine Machbarkeitsuntersuchung unter Berücksichtigung aller Randbedingungen und Zwangspunkte mit verschiedenen Varianten durchführen. Hierbei wurden zunächst Ziele definiert und berücksichtigt:
- regelkonforme Ausführung der Neutrassierung der Ulzburger Landstraße
- Verbreiterung des Geh-/Radweges von 2,50 m auf 3,00 m als Veloroute
- Berücksichtigung von Varianten mit und ohne Neubau eines Brückenbauwerkes
- Kategorie EKL 3 nach RAL12, Trassierungsparameter u.a. Mindestradien 300 m
- das Radverkehrskonzept der Stadt Quickborn von 2021
Die Ulzburger Landstraße ist entsprechend der Konzeption des Radverkehrsnetzes Quickborn als Veloroute vom Harksheider Weg bis kurz vor Henstedt-Ulzburg ausgewiesen. Der einseitige Zweirichtungsradweg wird durchgehend auf 3 m ausgebildet, um einer gleichzeitigen Nutzung durch zu Fuß Gehende zu entsprechen.
Insgesamt wurden 8 Varianten erarbeitet.